Kosten einer Pflegehilfe

Die Kosten für eine Pflegehilfe aus Osteuropa sind abhängig von den Fach- und Sprachkenntnissen der Betreuungskraft
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Was kostet eine Pflegehilfe?

Die Kosten einer osteuropäischen entsendeten Pflege- bzw. Haushaltshilfe variieren je nachdem welche fachlichen und sprachlichen Kenntnisse für die Betreuung des Pflegebedürftigen erforderlich sind. Auch das Land, aus dem die Pflegehilfe kommt, kann Einfluss auf die Kosten haben. Die Preise bewegen sich in der Regel zwischen 1.400 und 2.500 €. Hinzu kommen können zudem die Kosten für die An- und Abreise der Betreuungshilfe und einmalige Vermittlungsgebühren. Nicht zu unterschätzen sind die zusätzlichen Lebenshaltungskosten für die Pflegehilfe.

Die Anforderungen an die Pflege- bzw. Haushaltshilfe werden anhand eines Fragebogens ermittelt. Wichtig ist, dass dieser vollständig und korrekt ausgefüllt wird. Nur so ist es möglich, die für Ihre persönlichen Bedürfnisse passende Betreuungshilfe zu finden.

Wird Pflegegeld bezogen, so kann dieses für die Pflegehilfe genutzt werden. Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen für die geeignete Sicherstellung der erforderlichen Grundpflege und der hauswirtschaftliche Versorgung zur Verfügung. Diese Sicherstellung kann durch Angehörige erfolgen oder durch eine Pflege- bzw. Haushaltshilfe. Im Gegensatz dazu können die Pflegesachleistungen nur durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

Wie an anderer Stelle bereits beschrieben, ist es sinnvoll die Inanspruchnahme einer Pflegehilfe mit den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes zu kombinieren, da die Pflegehilfe keine medizinischen Dienste, wie beispielsweise Medikamentengabe oder Wundversorgung, erbringen darf. Diese Kombinationsleistung führt allerdings dazu, dass die Pflegesachleistungen im Verhältnis entsprechend das Pflegegeld mindern und somit ein geringerer Betrag an Pflegegeld zur Verfügung steht.

Rechenbeispiel


Nachfolgend ein Rechenbeispiel bei einer Einstufung in Pflegestufe II mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes:

Kosten für die Pflegehilfe: 1.800,- €
Pflegestufe II (§§ 37, 123 SGB XI): 545,- €
Eigenanteil: 1.255,- €

Handelt es sich um eine Verhinderungspflege, z. B. bei Urlaub oder Erkrankung des pflegenden Angehörigen, so kann das Verhinderungspflegegeld für max. sechs Wochen pro Jahr für eine Pflegehilfe eingesetzt werden. Während der Verhinderungspflege wird zudem das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Der Höchstbetrag für nachgewiesene Aufwendungen bei einer Verhinderungspflege beläuft sich auf max. 1.613,- € pro Jahr.

Steuerliche Aspekte

Gemäß § 33 EStG können Pflegekosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden so weit diese die Krankenkasse nicht übernimmt. Voraussetzung ist, dass eine der Pflegestufen vorliegt und dass die Pflegekosten krankheits- und nicht altersbedingt sind.


Zudem kann bei Pflege zu Hause ein Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Dabei können jährlich 20% der Kosten abgesetzt werden, höchstens jedoch 4.000 € pro Jahr. Und zwar auch für altersbedingte Pflegekosten und hauswirtschaftliche Leistungen, die nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.

Bei Pflegestufe III kann der Pflege-Pauschalbetrag von derzeit 924 € pro Jahr in Betracht kommen. Was im Einzelfall mehr Sinn macht, fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.

Mehr zu: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Betreuungs- und Entlastungsleistungen.